DIE BESTATTUNG

Feuerbestattung
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Seebestattung
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Wald- oder Naturbestattung
Wald- oder
Naturbestattung

Traditionelle Erdbestattung
Traditionelle
Erdbestattung

Im Todesfall

Der Tod eines Angehörigen trifft die Familie oft unvorbereitet. Verstirbt ein Mensch in der eigenen Wohnung, muss zunächst ein Arzt – möglichst der Hausarzt – verständigt werden. Im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung kümmern sich die Mitarbeiter vor Ort darum. Um die Todesbescheinigung auszustellen, benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. Der Tod muss allen Behörden und Institutionen mitgeteilt werden, mit denen der Verstorbene in Verbindung stand. Hierbei stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Das tun wir für Sie

Ob es um die Gestaltung der Trauerfeier oder der Bestattung geht, um den Blumenschmuck, die Traueranzeige oder die Danksagungen – wir helfen Ihnen bei allem, was nötig ist. In einem ruhigen und offenen Gespräch klären wir, was wir tun können und was Sie selbst tun möchten. Gemeinsam mit Ihnen verfassen wir zudem eine Liste mit Dingen, die wir als Bestatter nicht übernehmen können – wie beispielsweise das Ab- oder Ummelden von Versicherungen oder Kraftfahrzeugen.

Zum Bestellen: Broschüre „Was ist zu tun im Sterbefall“

Benötigte Unterlagen

Für das Trauergespräch, das bei Ihnen zu Hause oder bei uns erfolgen kann, benötigen wir folgende Dokumente:

bei Ledigen:
Geburtsurkunde
bei Verheirateten:
Stammbuch, Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug
bei Geschiedenen:
Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
bei Verwitweten:
Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
Mitgliedskarte der Krankenkasse
bei Rentnern: Rentenanpassungsbescheid und evtl. andere Versorgungsmitteilungen
Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen

wenn vorhanden:
persönliche Anordnungen des Verstorbenen zur Bestattung
Vorsorgevertrag
Grabdokumente

Digitaler Nachlass

Was soll mit meinem Mail-Postfach, mit Chatverläufen, Benutzerkonten wie Facebook oder Instagram und zum Beispiel Guthaben bei Zahlungsdiensten im Todesfall geschehen? Wer soll zukünftig darauf Zugriff haben?

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Der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: III ZR 183/17) hat in einem Urteil im Sommer 2018 entschieden, dass auch digitale Inhalte vererbt werden. Die Erben treten in die Nutzungsverträge ein, die Verstorbene zu Lebzeiten etwa mit Streamingdiensten, E-Book Anbietern, Cloud-Diensten oder eben mit sozialen Netzwerken geschlossen haben.

Damit Erben jederzeit auf den digitalen Nachlass zugreifen können, ist es wichtig, dass sie über die jeweiligen Zugangsdaten verfügen. Bitte, nehmen Sie sich die Zeit, eine Übersicht mit allen Accounts samt Benutzernamen und Kennwörtern zu erstellen und diese an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Das ist nicht die Schreibtischschublade, sondern zum Beispiel ein verschlüsselter USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort aufbewahren. Die Zugangsdaten übergeben Sie einer Person Ihres Vertrauens.

Konkret empfiehlt sich dieses Vorgehen: Sie setzen eine Vollmacht auf und ermächtigen darin eine Vertrauensperson, nach dem eigenen Tod den digitalen Nachlass zu regeln. Diese Vollmacht sollte neben dem Datum und der Unterschrift den Zusatz enthalten, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Im nächsten Schritt händigen Sie diese Vollmacht Ihrer Vertrauensperson aus. Vergessen Sie nicht, die Angehörigen darüber zu informieren, wer für den digitalen Nachlass zuständig ist. Die Vertrauensperson wiederum muss davon Kenntnis haben, wo die Zugangsdaten zu den Nutzerkonten zu finden sind – also etwa, wo der USB-Stick deponiert ist.

Übrigens: Auch was mit den Daten auf den eigenen Geräten geschieht, sollte Teil der Vollmacht sein. Man legt am besten fest, was mit Rechner, Smartphone, Tablet und Co. sowie den darauf gespeicherten Daten geschehen soll. Machen Sie sich zudem frühzeitig Gedanken darüber, welche Videos, Fotos und Chatverläufe die Erben oder der Bevollmächtigte sehen und welche sie unter keinen Umständen zu Gesicht bekommen sollen. Legen Sie fest, wer Daten löschen soll.

Grundsätzlich gilt: Erben sind berechtigt, Online-Nutzerkonten des Erblassers wie ihre eigenen zu nutzen – außer, man hat in einer letztwilligen Verfügung etwas anderes festgelegt. Erben dürfen somit die Daten und Nutzerkonten einsehen und selbst nutzen. Sie können auch die jeweiligen Verträge kündigen. Die Kontakte des verstorbenen Nutzers sollten über die Rechtsnachfolge informiert werden. So vermeidet man Irrtümer und Täuschungen.

Stand: Mai 2020
Quelle: „DIE WELT“ vom 18. April 2020

Selbsthilfegruppen
Wenn Menschen einen Verlust erleiden, kommt es häufig vor, dass sie sich in ihr Inneres zurückziehen und den Kontakt zu ihrer Umwelt abbrechen. Gerade in den Momenten der Trauer sollten Sie jedoch das Gespräch mit anderen Menschen suchen, um den Verlust zu verarbeiten und ihn schließlich zu akzeptieren lernen.

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Folgende Selbsthilfegruppen begleiten Trauernde:

Haus der Familie, ADS – Beratungszentrum
Einzelgespräche KIBIS – Kontakte – Information – Beratung im Selbsthilfebereich
Frau Nadin Pape
Unterstützung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen
Wrangelstraße 18
24937 Flensburg – Tel.: 0461 / 5 03 26 18

Katharinen-Hospiz am Park
Schwester Claudia Toporski und Frau Ramona Grau
laufende Trauergruppen
Mühlenstraße 1
24937 Flensburg – Tel.: 0461 / 50 32 3-13

Beratungszentrum des Ev. Kirchenkreises
Frau Christiane Brüllke und Mitarbeiter/Innen
Einzelgespräche
Johanniskirchhof 19
24937 Flensburg – Tel.: 0461 / 4 80 83 2

Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“ e.V.
Ortsgruppe Rendsburg
Frau Ingeburg Hauschildt-Sierck
Eckernförder Str. 24
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 7 65 72
An diese Initiative können sich Eltern wenden, die ein Kind durch Fehlgeburt, Früh- oder Totgeburt oder kurz nach der Geburt verloren haben. In Gesprächskreisen, die von betroffenen Frauen oder Männern geleitet werden, können Sie über Ihren Schmerz reden.

GEPS Deutschland e.V. Elterninitiative „Plötzlicher Kindstod“
Bundesgeschäftsstelle
Frau Simone Beardi
Fallingbosteler Straße 20
30625 Hannover
Tel.: 0511 / 8 38 62 02
Die Gesellschaft zur Erforschung des Plötzlichen Säuglingstodes hilft betroffenen Eltern und vermittelt Kontakt zu anderen Betroffenen.

 


Feierhalle

Der Standort in Harrislee verfügt über eine großzügige Feierhalle mit achtzig Sitzplätzen, über vier Abschiedsräume und eine Empfangshalle. Parkplätze sind am Haus vorhanden. Alle drei Monate laden wir zu einer Gedenkfeier zu uns nach Harrislee ein. Gemeinsam mit einer Pastorin erinnern wir gemeinsam an die Verstorbenen.

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Aktuell

Außergewöhnliches Konzert auf dem Friedenshügel

Unter dem Titel „Hades – Tänze auf dem Friedhof“ präsentiert der Saxophonist Richard Wester am 25. November mit vielen Künstlern einen besonderen Abend in der Kapelle auf dem Flensburger Friedhof Friedenshügel.

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